Kinder-Schwimmschule-Wasserzwerge

Lieber Pool nutzen, als Pool putzen
 

AGB der Schwimmschule Wasserzwerge

 

 
1. Anmeldungen zu den Kursen der Schwimmschule kleine Wasserzwerge – kleine Wasserzwerge (nachfolgend "Schwimmschule") können telefonisch oder schriftlich erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Eltern erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form. Eltern ohne E-Mail-Adresse erhalten die Anmeldebestätigung in schriftlicher Form.


2. Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das angegebene Konto erfolgen. Kann die Zahlung der Kursgebühr sieben Tage vor Kursbeginn nicht nachgewiesen werden, kann die gebuchte Teilnahme anderweitig vergeben werden.


3.1. Abmeldungen können nur bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Widerrufsbelehrung:
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in folgenden geregelt. Hiernach befindet sich ein Muster-Widerrufsformular.
3.2. Der Teilnehmer kann bis vier Wochen vor Beginn des Kurses kostenfrei zurücktreten.
3.3. Bei Rücktritt nach dieser Frist bis 14 Tag vor Beginn des Kurses ist die Schwimmschule berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zu verlangen. 14 Tage vor Kursbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich, die volle Kursgebühr muss beglichen werden. Die Kursgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer den ursprünglichen Kursplatz einnehmen kann und dieser den Kurs gemäß dieser AGB antritt.
3.4. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Schwimmschule.
3.5. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen.
3.6. Etwaige Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 10 Wochen.


Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. 


Kursausfall durch die Schwimmschule

Im Falle einer Verhinderung der Schwimmschule, die Kursstunde durchzuführen (z.B. Krankheit des Schwimmlehrers, technische Defekte, andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auch steht es der Schwimmschule frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.


Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Kinderschwimmkursen.
2. Die Hausordnung ist zu beachten. Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Die Schwimmschule übernimmt keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken.
3. Die Teilnehmer haben sich pünktlich im Bad einzufinden, also mindestens 15 Minuten vor Kursbeginn.
4. Den Anweisungen der Schwimmlehrer ist Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt zur ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen oder mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während der Kurszeiten anwesende Eltern sind von der Aufsichtspflicht nicht befreit.
5. Mit der Anmeldung versichern die Teilnehmer bzw. die Eltern, dass die Kinder bzw. die Kursteilnehmer keinen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen. Körperliche Einschränkungen sind der Schwimmschule vorab rechtzeitig mitzuteilen.
6. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen und Bekleidung übernommen.
7. Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, einen Kursbeginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl zu verschieben. Dies hat die Schwimmschule dem Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in Textform mitzuteilen.
8. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben  würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.
Wir sind für euch da!